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Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflege sicher und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Beratung findet in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt und wird von einer qualifizierten Pflegefachkraft durchgeführt.

Im persönlichen Gespräch betrachten wir gemeinsam Ihre aktuelle Pflegesituation. Dabei beantworten wir Fragen zur täglichen Pflege, zeigen praktische Möglichkeiten zur Erleichterung des Pflegealltags auf und geben individuelle Empfehlungen zur Versorgung und Entlastung.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch MEDICA in Mönchengladbach

Wer benötigt einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen.

Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Inhalte des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflege sicher, selbstständig und bestmöglich zu gestalten.

Pflegesituation einschätzen

Gemeinsame Bewertung der aktuellen Versorgungssituation zu Hause.

Angehörige entlasten

Praktische Tipps und individuelle Beratung für pflegende Angehörige.

Pflege erleichtern

Empfehlungen zur Durchführung der täglichen Pflege und zum Umgang mit Herausforderungen.

Hilfsmittel & Unterstützung

Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsleistungen und weiteren Angeboten.

Sicherheit im Alltag verbessern

Hinweise zur Sturzprophylaxe und Förderung der Selbstständigkeit.

Beratung zu weiteren Leistungen

Informationen zu Pflegekursen, Beratungsstellen und zusätzlichen Unterstützungsangeboten.

Versorgungsprobleme früh erkennen

Frühzeitiges Erkennen möglicher Risiken und gemeinsames Finden passender Lösungen.

Der Beratungseinsatz dient nicht der Kontrolle.
Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person, die Unterstützung der Angehörigen sowie die Sicherstellung einer guten häuslichen Versorgung.

Wichtiger Hinweis zur gesetzlichen Verpflichtung

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend. Er dient der Sicherung der häuslichen Pflege und der fachlichen Unterstützung pflegender Angehöriger. Wird der Einsatz nicht rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall entziehen.

Termin vereinbaren

Gerne führen wir den Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause durch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Pflegeteam. Nach dem Gespräch übermitteln wir den erforderlichen Nachweis an Ihre Pflegekasse.

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